Wichtige Änderung zum 01. April 2025

Die Durchfahrt mit dem PKW bis zur Andachtskapelle ist für körperlich
beeinträchtigte Besuchende an folgenden Tagen möglich:

Mittwoch / Samstag / Sonntag sowie an den gesetzlichen Feiertagen

An den übrigen Tagen (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag) bleibt die
Schranke geschlossen. Zu Fuß ist der Besuch des RuheForstes
selbstverständlich weiterhin an allen Tagen möglich.

Das geltende Durchfahrtsverbot war bisher für Personen gelockert, die
aufgrund von körperlichen Einschränkungen den Fußweg nicht schaffen.

Leider nutzen aber immer häufiger nicht beeinträchtigte Besucher und
Besucherinnen diese Ausnahmeregelung aus. Zum Schutz von Fußgängern und

Fußgängerinnen und um den Charakter des RuheForstes zu erhalten, gilt ab dem
01. April 2025 die genannte Vorgehensweise.

Wir bitten um Ihr Verständnis,

Ihr RuheForst Losheim am See